Waldränder gezielt aufwerten

Lichte, strukturreiche Waldränder bieten Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Besonders selten geworden sind lichte Strukturen auf mageren Standorten und die daran gebundenen Arten. Die naturschutzfachliche Waldrandgestaltung zielt deshalb darauf ab, solche Strukturen gezielt zu erhalten, neu zu schaffen und miteinander zu vernetzen.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Waldränder aufzulichten. Entscheidend ist vielmehr, Flächen mit einem hohen naturschutzfachlichen Potenzial auszuwählen und dort geeignete Strukturen dauerhaft zu entwickeln.

Welche Waldränder eignen sich?

Vor einer Maßnahme sollte zunächst geprüft werden, ob der Waldrand grundsätzlich für eine Aufwertung geeignet ist. Hinweise liefern unter anderem Natura-2000-Managementpläne, Biotopkartierungen sowie die Ziele von Naturschutzgebieten und Schonwäldern. Anschließend werden der bestehende ökologische Zustand und das Aufwertungspotenzial beurteilt.

Besonders günstig sind beispielsweise:

  • Vorkommen von Zielarten lichter Waldstrukturen,
  • magere und nährstoffarme Standorte,
  • Pionier- und Lichtbaumarten,
  • eine sonnseitige Exposition mit mindestens vier bis fünf Stunden Besonnung während der Vegetationszeit,
  • wertvolle Strukturen wie alte Eichen, Weiden, besonntes Altholz oder lichte, artenreiche Waldbestände in der Umgebung sowie
  • die Einbindung des Waldrandes in größere Biotopverbundsysteme sowie
  • eine lange Biotoptradition, beispielsweise als ehemalige Waldweide oder ehemaliger Mittelwald.

Ungünstig sind dagegen beispielsweise sehr nährstoffreiche Standorte, unmittelbar angrenzende intensiv bewirtschaftete Äcker oder Siedlungen sowie Flächen, auf denen sich nach einer Auflichtung invasive Neophyten oder dominante Arten wie Brombeere und Adlerfarn voraussichtlich stark ausbreiten würden.

Nicht zu klein planen

Für die in der Praxishilfe beschriebene Waldrandgestaltung werden grundsätzlich mindestens 150 m Länge und 20 m Tiefe empfohlen. Entscheidend ist dabei vor allem, ausreichend große lichte Bereiche zu schaffen. Kleine Baumfalllücken unter 200 m² reichen für lichtbedürftige Arten häufig nicht aus. Angestrebt werden deshalb zusammenhängende offene und besonnte Bereiche von mindestens 0,2 ha.

Vor dem Eingriff: Ausschlussgründe prüfen

Nicht jeder grundsätzlich geeignete Waldrand darf oder sollte aufgelichtet werden. Vor der Planung müssen deshalb mögliche Ausschlussgründe und Einschränkungen geprüft werden.

Geschützte Arten, Biotope oder FFH-Lebensraumtypen dürfen durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Ebenso kann eine mangelnde Bestandesstabilität gegen eine Auflichtung sprechen. Auch Verkehrssicherung, Schutzgebietsziele sowie prioritäre Waldfunktionen wie Immissions-, Lärm- oder Sichtschutz sind zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sollte bereits vor dem Ersteingriff geklärt sein, ob die personellen und finanziellen Ressourcen für die spätere Pflege vorhanden sind.

Erstanlage: Licht schaffen, wertvolle Strukturen erhalten

Bei der Erstanlage empfiehlt die Praxishilfe ein positives Auszeichnen: Habitatbäume, seltene Baumarten, blütenreiche Sträucher und starkes Totholz werden zunächst markiert und gezielt erhalten. Anschließend wird die geschlossene Strauchschicht entfernt beziehungsweise vereinzelt und der übrige Bestand entsprechend dem geplanten Ziel aufgelichtet.

Beim positiven Auszeichnen von Sträuchern ist eine gut sichtbare Markierung besonders wichtig. Die zu erhaltenden Strukturen sollten zudem vor Beginn der Arbeiten mit den ausführenden Forstwirten oder Forstunternehmen abgestimmt werden, da markierte Sträucher bei der Umsetzung leicht übersehen werden können.

Bei einer klassischen Erstanlage mit anschließender Folgepflege wird der Waldrand auf einer Länge von etwa 150 m und einer Tiefe von 20 m bearbeitet. Es sollen mindestens 0,2 ha zusammenhängende, besonnte Offenflächen entstehen. Buchten und tiefere Bereiche können die Besonnung zusätzlich verbessern. Der Kronenschlussgrad von Bäumen und Sträuchern wird auf der bearbeiteten Fläche auf etwa 30 Prozent reduziert.

Biomasse austragen und Sonderstrukturen fördern

Grundsätzlich empfiehlt die Praxishilfe eine Vollbaumentnahme. Hiebsreste und größere Mengen Rindenmaterial sollten insbesondere auf trockenen und nährstoffarmen Standorten ausgetragen werden. Dadurch soll eine zusätzliche Nährstoffanreicherung vermieden und die Entwicklung einer artenreichen Krautschicht begünstigt werden.

Gleichzeitig sollen wertvolle Strukturen erhalten oder neu geschaffen werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • besonntes stehendes und liegendes Totholz,
  • Habitat- und Altbäume,
  • Hochstubben,
  • offene Bodenstellen und Wurzelteller,
  • besonnte Kleingewässer,
  • blütenreiche Sträucher und Krautvegetation sowie
  • seltene Mischbaumarten und Pioniergehölze wie Wildbirne, Wildapfel, Elsbeere, Speierling, Salweide oder Aspe.

Holzlagerung auf den Waldrandflächen sollte während der Vegetationszeit vermieden werden. Eingriffe während der Fortpflanzungszeit der Vögel von Anfang März bis Ende September sollen ebenfalls unterbleiben.

Ohne Pflege geht es meist nicht

Mit dem Ersteingriff allein ist es in der Regel nicht getan. Gehölzaufwuchs soll zwei- bis dreimal pro Jahrzehnt auf den Stock gesetzt und das anfallende Material ausgetragen werden. Gleichzeitig sollen auf etwa 30 Prozent der Fläche ausgewählte Bäume und Sträucher langfristig bis in die Zerfallsphase erhalten bleiben.

Auch die Krautschicht benötigt eine angepasste Pflege. Blütenreiche, weitgehend gehölzfreie Wiesenbereiche werden jedes zweite Jahr nach Anfang September gemäht. Dabei sollen höchstens zwei Drittel der Fläche auf einmal bearbeitet und das Mahdgut ausgetragen werden. Staudenfluren können nach der ersten Blüte etwa alle drei Jahre abschnittsweise gemulcht werden.

Als Alternative zur mechanischen Pflege kann eine zeitweilige Beweidung infrage kommen. Sie setzt allerdings ein gezieltes Weidemanagement und entsprechende Erfahrung mit naturschutzfachlich motivierter Waldweide voraus.

Die Maßnahmen an den Waldtyp anpassen

Wie ein Waldrand gestaltet und anschließend gepflegt werden sollte, hängt wesentlich vom Standort und vom vorhandenen Waldtyp ab. Die Praxishilfe unterscheidet vier Waldtypen beziehungsweise fünf Ausgangssituationen und gibt dafür jeweils eigene Empfehlungen.

Laubmischwälder auf mittleren Standorten

In Buchen-, Eichen- und Buntlaubbaum-Mischwäldern steht neben der Arten- und Strukturförderung vor allem der Biotopverbund im Vordergrund. Gefördert werden sollen Pionierbaumarten und schwachwüchsigere Arten wie Weiden, Stiel- und Traubeneiche, Vogelkirsche, Birken, Feldahorn sowie Wildobst.

Beim Ersteingriff können dominante Sträucher örtlich mitsamt dem Wurzelstock entnommen werden. Auf eher feuchten Standorten können Reisighaufen zusätzliche Strukturen beispielsweise für Reptilien schaffen. Auf wüchsigen Standorten ist bereits im ersten Sommer nach der Erstanlage eine Nachpflege des Gehölzaufwuchses erforderlich.

Bei kulturbetonten Bestockungen, etwa risikobehafteten Fichten-, Kiefern- oder Tannen-Mischwäldern sowie Douglasien-Mischwäldern, empfiehlt die Praxishilfe dagegen die zeitversetzte Anlage von 15 bis 20 Meter tiefen Buchten. Einzelne Habitatbäume werden erhalten und Pionier- und Lichtbaumarten gefördert. Auch Kalamitätsflächen können einen guten Ausgangspunkt für die Waldrandgestaltung bieten.

Nadelmischwälder auf feuchten, sauren Standorten

Hier liegt das Potenzial insbesondere in der Förderung von Pionierbaumarten wie Birke und Vogelbeere sowie langlebigen Lichtbaumarten wie Wald-Kiefer und teilweise Stiel- und Traubeneiche. Auch eine zwergstrauch- und moosreiche Bodenvegetation ist erwünscht.

Bei Adlerfarn oder Brombeere sollte allerdings nicht weiter flächig aufgelichtet werden. Anders als bei vielen Laubwaldtypen ist eine regelmäßige Mahd der Krautschicht meist nicht erforderlich. Einzelne tief beastete Fichten können am Trauf erhalten bleiben.

Trockenwälder

Trockene, nährstoffarme Waldränder besitzen ein besonders hohes Potenzial für licht- und wärmeliebende Arten. Gefördert werden beispielsweise Eichen, Elsbeere, Speierling, Mehlbeere, Aspe, Salweide, Kiefer, Ginster, Wildrosen und Wacholder.

Hier können stärkere, buchtige Eingriffe sinnvoll sein, damit lichtbedürftige Blütenpflanzen ausreichend Raum erhalten. Durch Vollbaumentnahme und gegebenenfalls das Ausrechen von Restmaterial soll der Standort nährstoffarm bleiben. Besonntes stehendes und liegendes Totholz, offene Bodenstellen, Felsbereiche oder Steinstrukturen erhöhen die Strukturvielfalt. Wertvolle Trockenstandorte sollten dabei nicht durch Asthaufen abgedeckt werden.

Die Folgepflege erfolgt vergleichsweise intensiv: Gehölze werden etwa alle drei bis fünf Jahre auf den Stock gesetzt und das Material wird ausgetragen. Auch eine Mahd kann auf diesen Standorten häufiger erforderlich sein.

Auwälder

In Auwäldern steht die Förderung der Gehölz- und Strukturvielfalt im Mittelpunkt. Die Praxishilfe empfiehlt die zeitversetzte Anlage von 15 bis 20 Meter tiefen Buchten und den Erhalt einzelner Habitatbäume. Auch hier können Kalamitätsflächen geeignete Ausgangspunkte für eine Aufwertung sein.

Eine besondere Bedeutung haben besonnte Kleingewässer sowie Feucht- und Nassstandorte. Ast- und Steinhaufen und liegendes Totholz können zusätzliche Lebensräume schaffen. Lianenstrukturen mit Hopfen oder Windendem Geißblatt sollen erhalten werden. Als Folgepflege wird etwa zweimal pro Jahrzehnt gemulcht; Neophyten und Waldrebe sollten nach Möglichkeit zurückgedrängt werden.

Die ausführlichen Empfehlungen zu den einzelnen Waldtypen, geeigneten Gehölzarten, Zielarten sowie Erst- und Folgepflege sind in Anlage 1 der Praxishilfe zusammengestellt.

Planung und Wirkungskontrolle

Vor der Umsetzung empfiehlt sich eine Fotodokumentation des Ausgangszustands. Außerdem sollten der Umgang mit Schnittgut und geernteten Bäumen geklärt und die ökologische Wertigkeit des Waldrandes erfasst werden. Für die Folgepflege sollten Flächen und Pflegeintervalle von Beginn an in einem Pflegeplan festgelegt werden.

Ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer ökologischen Aufwertung geführt haben, lässt sich mit dem in der Praxishilfe enthaltenen Bewertungsverfahren überprüfen. Dazu wird der ökologische Wert vor dem Eingriff und frühestens zwei Jahre danach anhand eines Punktesystems verglichen.

Praxishilfe mit Checklisten und konkreten Empfehlungen

Die FVA-Publikation „Naturschutzfachliche Waldrandgestaltung – Von der Auswahl bis zur Umsetzung“ (5,5 MB) enthält über die hier zusammengefassten Empfehlungen hinaus detaillierte Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Förderung und Zertifizierung. Im Anhang finden sich außerdem Empfehlungen für unterschiedliche Waldtypen, ein Verfahren zur Bewertung der ökologischen Wertigkeit sowie eine Checkliste für die Organisation einer Waldrandgestaltung.

Für die konkrete Planung und Durchführung einer Maßnahme sollte deshalb die vollständige Praxishilfe herangezogen werden.