Um langfristig gesicherte Mischwaldstrukturen zu erhalten, bedarf es nicht nur ausreichender Kenntnisse der Standortsansprüche der Baumarten, sondern auch um deren Konkurrenzverhalten und die entsprechenden Waldbautechniken, um dieses zu regulieren.

Die Erfüllung der Funktionen unserer Wälder in den nächsten Jahrzehnten wird von der Entwicklung der heute begründeten Bestände abhängen. Zurzeit kann niemand das künftige Klima und daraus resultierende Probleme für unsere Wälder verlässlich prognostizieren. Aber dass die Forstwirtschaft in irgendeiner Weise vom Klimawandel betroffen sein wird, ergibt sich aus der Umweltabhängigkeit und den langen Zeiträumen der forstlichen Produktion. Waldbesitzer sind daher gut beraten, sich auf die zu erwartenden ökologischen Veränderungen vorzubereiten und Risikovorsorge zu betreiben.

Risikominderung durch Risikoverteilung

Durch die Begründung von Mischbeständen werden die Risiken auf mehr Baumarten verteilt und damit die Elastizität der Bestände erhöht. Störungen, die sich aus klimatischen Veränderungen ergeben, können so eher ausgeglichen werden. Die zu wählende Baumartenkombination muss standortsgerecht sein. Sie darf den Boden nicht verschlechtern und muss auf dem Standort Aussicht auf ein gutes Gedeihen haben.

Mischbestände aus Laub- und Nadelhölzern werden grundsätzlich ökologisch günstiger bewertet als Fichtenreinbestände außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Nicht nur die Bodendurchwurzelung ist besser (Vergesellschaftung von Flach- und Tiefwurzlern), sondern auch der Nährstoffkreislauf. In Nadelbaumbeständen bewirken Laubholzbeimischungen eine günstigere Humuszusammensetzung, einen rascheren Streuabbau und häufig auch eine größere Sturmfestigkeit.

Mischbestände tragen auch zu einem vielseitigeren Angebot an Holzarten bei und können dadurch die wirtschaftliche Situation von Waldbeständen entscheidend beeinflussen. Betriebswirtschaftlich ist dabei entscheidend, welche Baumarten mit welchen Mischungsanteilen beteiligt sind.

Die Baumarten unterscheiden sich nicht nur in ihrer Holzvolumenleistung maßgebend, sondern auch in ihrer grundsätzlichen Wertholzfähigkeit. Edellaubhölzer wie Vogelkirsche, Berg-, Spitzahorn und Esche werden auch in absehbarer Zukunft bezüglich ihrer Wertleistung über Salweide oder Aspe liegen, ja selbst über Buche innerhalb derselben Qualitätsstufe. Die Ertragssituation in Buchenwäldern kann durch Beimischung von Nadel- oder Edellaubhölzer bedeutend gesteigert werden.

Probleme bei der Mischung

Probleme bei der Erziehung von Mischbeständen ergeben sich vor allem durch die unterschiedliche Höhenwuchsdynamik (Abbildung 1), spezifische Lichtansprüche, unterschiedliche Lebensdauer und Baumhöhe und unterschiedliches Reaktionsvermögen der Baumkronen der zu mischenden Baumarten. Dadurch scheiden konkurrenzbedingt in vielen Mischbeständen Baumarten bereits in relativ jungen Alterphasen wieder aus.

Das Verhältnis zwischen Standortsansprüchen und den tatsächlichen Standortsverhältnissen bestimmt die Konkurrenzkraft der jeweiligen Baumart. So wird beispielsweise in Fichten-Buchen-Mischungen mit zunehmender Seehöhe durch Frostlagen und mangelnde Bodendurchlüftung die Konkurrenzkraft der Fichte gegenüber der Buche erhöht, in tieferen Lagen mit längerer Vegetationszeit, wärmeren Hanglagen, guter Bodendurchlüftung und Basenversorgung hingegen die Konkurrenzkraft der Buche.

Aber auch in der Jugend vorwüchsige Lichtbaumarten wie Esche, Birke, Kirsche oder Lärche können in späteren Alterphasen durch starke Kronenkonkurrenz von Schatt- oder Halbschattbaumarten (Buche, Fichte) in den Zwischenstand zurückfallen bzw. im Extremfall sogar ausfallen. Je weniger schattenertragend eine Baumart ist, desto weniger erträgt sie ein Nebeneinander mit anderen Baumarten.

Diese Entmischungstendenzen durch mangelnde Pflege wuchsunterlegener Baumarten werden durch unzweckmäßige Begründung bei der Kultur noch verschärft. Die Gestaltung der Konkurrenzbeziehungen stellt daher eine der wichtigsten Aufgaben bei der Begründung von Mischbeständen dar. Durch zweckmäßige Gestaltung der Mischungsform können erhebliche Aufwendungen für Mischungsregulierung und Jungwuchspflege eingespart werden.

Grundformen der Mischung

Wesentlich bei der Anlage von Mischbeständen ist eine klare Planung bezüglich der Aufgabe der einzelnen Baumart und die Wahl der entsprechenden Mischungsform, da diese von entscheidender Bedeutung ist für den waldbaulichen Erfolg und den Pflegeaufwand. Sind die Baumarten gleichermaßen zur Produktion von Stammholz bestimmt und bleibt diese Mischung während des gesamten Bestandeslebens erhalten, so spricht man von Dauermischung (z.B. Buche mit Lärche oder mit Edellaubbaumarten), die wiederum als Einzel- oder Gruppenmischung möglich ist.

Einzelmischung innerhalb eines Grundbestandes setzt besonders während der Hauptwuchsphase die ständige Überlegenheit der einzeln beigemischten Baumart voraus, sodass keine Regulierungsmaßnahmen zugunsten der Mischbaumart nötig sind (z.B. Vogelkirsche in einem Buchengrundbestand oder Bergahorn in einem Fichtengrundbestand).

Anhaltende Vorwüchsigkeit in der Hauptwachstumsphase wiederum kann besonders bei Einzelmischung zu ungünstigen Kronen- und Schaftformen (Grobastbildung) führen. Besteht die Möglichkeit der stetigen Überwachung (Kronenfreistellung!) und der notwendigen intensiven Pflege (Astung, Formschnitte) nicht, so ist Einzelmischung nicht anzuraten.

Kleinflächige Mischungen aus Trupps (bis zu 3 Ar) oder Gruppen (4 – 10 Ar) stellen einen brauchbaren Kompromiss dar, zwischen dem Streben nach möglichst hoher Holzqualität und ökologischen Aspekten. Trupp-, gruppen- oder streifenweise (3-5 Reihen; Abbildung 2) Mischungsformen garantieren eher die Erhaltung der Mischungsstruktur bis in den Endbestand als Einzelmischungen. Es werden Bestandeszellen, bestehend aus jeweils einer Baumart, begründet. Die durch die Mischung der Baumarten entstehenden Konkurrenzprobleme werden auf die Kontaktzonen der Gruppenränder beschränkt.

Für die einzelnen Bestandeszellen bzw. für den Grundbestand können unterschiedliche - für die jeweilige Baumart individuell angepasste - Pflegekonzepte angewandt werden. Die Größe dieser (Klein-)Reinbestandeszellen richtet sich nach der Konkurrenzkraft der Baumarten und soll mindestens dem Standraum eines Baumes im Erntealter entsprechen. Durch die Einhaltung einer Mindestgröße wirkt man einer Entmischung entgegen und schafft die Voraussetzung für eine qualitativ befriedigende Entwicklung des Einzelbaums.

Dieses Prinzip der Mischbestandesbegründung durch Reinbestandeszellen kann sowohl bei der künstlichen Begründung auf der Freifläche (Abbildung 3), bei der Ergänzung von Lücken in Naturverjüngungen (z.B. Einbringung von Lärchen- oder Edellaubholztrupps in einen Grundbestand aus Buchen-Naturverjüngung; Abbildung 4) oder bei der Mischungsregulierung von reinen Naturverjüngungsflächen zur Anwendung gelangen.

Gerade bei Naturverjüngungen aus Licht- und Schattbaumarten werden ohne steuernde Eingriffe zur Mischungsregulierung die konkurrenzkräftigen Schattenbaumarten auf Dauer über die mit zunehmendem Alter in ihrer Wuchspotenz nachlassenden Lichtbaumarten dominieren und damit zu einer Entmischung führen.

Durch die Mischungsregulierung können natürliche Verschiebungen in der Baumartenmischung, wenn man sie nicht hinnehmen will, gelenkt werden. Bei der Anlage einer Kultur sollte daher auf Einzelmischungen (Buntmischungen) gänzlich verzichtet werden, wodurch aufwendige Pflegemaßnahmen zur Mischungsregulierung nicht notwendig wären.

Bei Naturverjüngungen sollen vor allem bei den langfristig betrachtet konkurrenzschwächeren Lichtbaumarten (Lärche, Eiche, Birke), Trupps oder Gruppen ausgeformt werden, die von einer Baumart beherrscht werden und eine rationelle Pflegeeinheit darstellen. Bäume mit ähnlichen Ansprüchen bzw. Wachstumsverläufen (z.B. Esche und Bergahorn) können in einer Gruppe gemeinsam erzogen werden. Auch hier entspricht die Fläche einer solchen Pflegeeinheit zumindest dem Standraum eines Zielbaumes zum Zeitpunkt der Ernte.

Wird einer (oder mehreren) Baumart(en) des Hauptbestandes eine andere Baumart in überwiegend dienender Funktion beigefügt, so spricht man von untergeordneten Mischung (z.B. Eichenbestand mit einem Nebenbestand aus Hainbuche). Der Beitrag der Nebenbestandsbaumart kann unterschiedlich sein: Schaftpflege der Hauptbaumart (Astreinigung, Minderung der Wasserreiserproblematik), Bodenschutz, Windruhe oder ein zusätzlicher Beitrag zur Nutzholzerzeugung (meist Brennholz).

Hohe Schattenverträglichkeit der Nebenbestandbaumarten stellt eine wesentliche Voraussetzung dar. Auf typischen Stieleichen-Standorten ist diese Form der Mischung häufig schwierig zu realisieren, da die Hainbuche bei gleichzeitiger Begründung zur Vorwüchsigkeit gegenüber der Eiche neigt. Der Nebenbestand muss dann durch einen Rückschnitt (Köpfen) in seiner Wuchshöhe reduziert werden, wodurch sich der Pflegeaufwand beträchtlich erhöhen kann. Unter solchen Voraussetzungen ist es Erfolg versprechender die Nebenbestandsbaumart erst einige Jahrzehnte nach Begründung des Hauptbestandes im Wege des Unterbaues einzubringen.

Selbst in von Menschen nicht bewirtschafteten Wäldern kommen neben unterschiedlich strukturierten Mischbeständen auch Wälder mit geringen bis keinen Mischungsstrukturen vor, wie zum Beispiel die Fichtenwälder in den Hochlagen, Kiefernwälder auf sehr trockenen Standorten oder die Schwarzerlenbruchwälder auf sehr feuchten Standorten. Das waldbauliche Ziel Mischwälder anzustreben kann daher nicht allgemeingültig sein und muss sich am Standort orientieren. Langfristig stabile Mischbestände mit ausreichenden Mischungsanteilen, waldbaulich sinnvollen Mischungsformen und hoher Wertschöpfung entstehen selten von Natur aus, sondern sind meist das Produkt aus sorgfältiger Festlegung des Bestockungszieles und dem sich daraus ergebenden waldbaulichen Handelns.