Frische Triebe und Knospen von Bäumchen stehen seit jeher auf dem Speisezettel von Reh, Gams und Rothirsch. Die Tiere sind auf diese Nahrungsquelle angewiesen, können aber dadurch die Waldverjüngung (Abb. 1) negativ beeinflussen. Aus diesem Grund erheben die Kantone sowie das Schweizerische Landesforstinventar (LFI) regelmässig den Verbisseinfluss respektive die Verbissintensität im Wald.

Insbesondere in Wäldern, die vor Steinschlag, Lawinen oder Rutschungen schützen, kann eine Verzögerung der Verjüngung oder gar der Ausfall einzelner Baumarten zu grossen Problemen und teuren (technischen) Ersatzmassnahmen führen. Ist die Baumartenwahl von Natur aus beschränkt, wie zum Beispiel im Gebirgswald, ist der Ausfall einer Baumart umso verheerender. Aber auch im übrigen Wald gewinnen Wildschäden an Bedeutung.

Ein breites Baumartenspektrum ist wichtig für eine hohe Biodiversität, aber auch für die Stabilität und die Anpassungsfähigkeit unserer Wälder im Hinblick auf die Klimaerwärmung. Allerdings sind viele trockenheitsresistente Laubholzarten, die in Zukunft als bestandesbildende Arten eine zunehmende Rolle spielen werden, verbissgefährdet. Flaumeichen sind zum Beispiel trockenheitsresistenter als Waldföhren, aber auch verbissempfindlicher. Das Wild kann somit die Umwandlung von Föhren- in Eichenwälder verzögern.

Mit dem vorliegenden schweizweiten Überblick wollen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Wald und Wildtiere des Schweizerischen Forstvereins eine Grundlage für eine sachliche Diskussion zum Thema Wald und Wild auf nationaler Ebene liefern. Gleichzeitig werden Anstösse für künftige forstliche Entwicklungsschwerpunkte gegeben. Die Autoren beschränken sich, trotz des Wissens um die Bedeutung von Schäl- und Fegeschäden, auf den Wildverbiss.

Ist ein nationaler Überblick möglich?

Die grosse Herausforderung für eine schweizweite Übersicht besteht darin, eine Synthese aus sehr unterschiedlichen Datengrundlagen zu erstellen. Angepasst an die jeweiligen Strukturen und Interessen hat jeder Kanton seine eigene Methode entwickelt, um die Auswirkungen der Wildtiere auf die Waldverjüngung zu erfassen. Die unterschiedlichen Methoden wurden zudem in verschiedenen Jahren und mit unterschiedlichem Qualitätsstandards angewendet (Abb. 2).

Aus den meisten Kantonen liegen gutachtliche Beurteilungen des Wildeinflusses vor, basierend auf groben Schätzungen oder Checklisten, Kontrollzäunen (Abb. 3), Indikatorflächen und andern Hilfsmitteln. Andere Kantone stützen ihre Beurteilung hingegen weitgehend auf Erhebungen der Verbissintensität auf Indikatorflächen ab, oder sie erheben Daten mittels systematischer, kantonsweiter Stichproben. Auch wenn nicht alle der so ermittelten Daten einem wissenschaftlichen Standard entsprechen, so sind sie dennoch eine wichtige Verhandlungsgrundlage in Wald-Wild-Fragen in den einzelnen Kantonen.

Verbisseinfluss: die Sicht der Förster

Für 65% der Schweizer Waldfläche, verteilt auf 17 Kantone, wird der Verbisseinfluss durch die zuständigen Förster gutachtlich beurteilt. Die Qualität dieser Erhebungen ist sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von rein gutachtlichen Einschätzungen der Förster bis zu systematischen Ansprachen nach klaren Anleitungen, teilweise noch kombiniert mit Stichproben und Kontrollzaunexperimenten.

Meist werden die Flächen nach dem "Ampelsystem" einer der folgenden drei Kategorien zugeteilt:

  • gutachtliche Stufe 1 (grün): kein oder unbedeutender Verbisseinfluss
  • gutachtliche Stufe 2 (gelb): unklarer oder waldbaulich noch tragbarer Wildeinfluss bis Ausfall einer Baumart (je nach Kanton unterschiedlich definiert)
  • gutachtliche Stufe 3 (rot): aus waldbaulicher Sicht hoher oder untragbarer Verbisseinfluss

Gemäss dieser Einstufung lagen über die Schweiz 68% der beurteilten Waldfläche in der gutachtlichen Stufe 1, 27% in der Stufe 2 und 5% in der Stufe 3 (Abb. 4). Die Stufe 2 ist ein "Sammelbecken" mit je nach Kanton unterschiedlichen Bedeutungen. In Kantonen, welche nur zwei Stufen unterscheiden, wurde die höhere Stufe zurückhaltend dieser gutachtlichen Stufe 2 zugeordnet.

Zwischen den Kantonen zeigen sich grössere Unterschiede (Tab. 1). Im Kanton Genf liegen beispielsweise 70% der Waldfläche in der gutachtlichen Stufe 2, 30% der Waldfläche in der gutachtlichen Stufe 3. Im Kanton Jura hingeben ist der Wildeinfluss gering (100% gutachtliche Stufe 1). In zehn der 17 Kantone mit gutachtlichen Beurteilungen werden mehr als 25% der Waldfläche den gutachtlichen Stufen 2 und 3 zugeordnet.

Auch kleinräumig kann der Verbisseinfluss sehr stark variieren. Wo Daten zu kleineren Einheiten wie Wildräumen oder Forstkreisen zur Verfügung stehen, zeigen sich regionale Unterschiede innerhalb der Kantone sehr deutlich, zum Beispiel im Kanton Bern (Abb. 5). Kantonsweit liegt hier "nur" 11% der Waldfläche in der gutachtlichen Stufe 3 (Tab. 1). In drei der 18 Wildräume bewegt sich dieser Wert jedoch zwischen 30 und 50%. In sechs Wildräumen wird der Schwellenwert überschritten, ab dem die Vollzugshilfe Wald und Wild ein Wald-Wild-Kozept mit Massnahmenplan vorschreibt. Dieses Beispiel zeigt, dass bei Aussagen über grössere Gebiete lokal als gravierend beurteilte Verbisssituationen verwischt werden.

Verbissintensität: das lässt sich von Zahlen ableiten

Neben der gutachtlichen Beurteilung des Wildeinflusses wird der Wildverbiss mit Inventuren erhoben. Dabei wird meist eine Verbissintensität berechnet. Diese ist definiert als der Anteil verbissener Bäumchen an der gesamten Anzahl Bäumchen in der Verjüngung. Meist wird dabei nur der letztjährige (Schweizerisches Landesforstinventar LFI) oder diesjährige Verbiss (Indikatorflächen) am Endtrieb beurteilt.

Damit aus der objektiv und gut reproduzierbaren Verbissintensität ein Verbisseinfluss abgeschätzt werden kann, muss definiert werden, an welchem Standort ab welcher Stärke der Verbiss an welchen Baumarten einen relevanten Einfluss auf die Waldverjüngung darstellt. In der Schweiz haben sich zur Bewertung des Verbisses an Endtrieben die baumartenspezifischen Grenzwerte nach K. Eiberle etabliert.

Es gilt hier zu erwähnen, dass nicht von einem linearen Zusammenhang zwischen der Verbissintensität und dem Aufkommen der Waldverjüngung ausgegangen werden kann. Das Reaktionsvermögen der jungen Bäumchen nach einem Verbiss ist unter guten Wachstumsbedingungen (Abb. 6) oft wesentlich grösser als bei schlechten. Diesem Umstand ist bei der Beurteilung des Verbisseinflusses auf Grund von Verbissintensitäten Rechnung zu tragen.

 

a) Verbissintensitäten aus dem Schweizerischen Landesforstinventar (LFI)

Die Auswertung der LFI-Daten 2009-2013 erlauben einen objektiven, Schweizweiten Überblick der Verbissintensität pro Baumart nach Vegetationshöhenstufen und Regionen. Generell dürften die grössten negativen Auswirkungen des zu häufigen Verbisses in der kollinen Stufe bei der Eiche, in der montanen Stufe bei der Tanne und in der unteren subalpinen Stufe bei Ahorn und Vogelbeere auftreten (Abb. 7). Dort liegen die anhand der LFI-Daten errechneten Verbissintensitäten über oder im Bereich der nach Höhenstufen angepassten Grenzwerte.

Für die Tanne gilt dies mit Ausnahme der Alpensüdseite für alle Regionen. Bei der Eiche ist die Verbissintensität insbesondere im Jura und Mittelland – in ihrem Hauptausbreitungsgebiet – hoch. Der Bergahorn wird in allen Regionen stark verbissen, wobei insbesondere die Region Alpen-Südost mit sehr hoher Verbissintensität hervorsticht. Der Verbissdruck auf die Vogelbeere ist in allen Regionen hoch. Auch in der subalpinen Höhenstufe, wo die Vogelbeere für den Schutzwald in vielen Waldgesellschaften von grosser Bedeutung ist.

Auffallend ist, dass keine Region oder Vegetationsstufe mit einer besonders hohen Verbissintensität bei allen Baumarten auffällt. Im ersten LFI 1983/85 konnte noch ein klares Ost-West-Gefälle festgestellt werden, mit stärkerem Verbiss in den östlichen Landesteilen.

 

b) Verbissintensitäten aus kantonsweiten Stichprobeninventuren

Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Freiburg und Neuenburg führen Verbissaufnahmen auf einem systematischen Netz von Stichproben durch (vgl. Abb. 2). Die Verbissintensität bei Fichte, Tanne und Esche lag im Kanton Appenzell Innerrhoden im Bereich der Grenzwerte. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden der Grenzwert für Tanne im ganzen Kantonsgebiet und im Hinterland zudem jener für Bergahorn überschritten. Die Werte für Buche lagen überall im Bereich des Grenzwertes. Im Kanton Neuenburg ist der Verbiss insbesondere bei der Tanne und bei der Eiche hoch. Der Kanton Freiburg weist mit der kantonalen Inventur auf rund zwei Drittel der Waldfläche mindestens eine Baumart über dem Grenzwert oder mehrere Baumarten in dessen Bereich aus.


c) Verbissintensitäten aus Indikatorflächen

Anstatt die Probeflächen systematisch über den ganzen Kanton zu verteilen, können diese auch auf ausgewählte Gebiete, sogenannte Indikatorflächen, konzentriert werden. Schweizweit sind aktuell mehr als 250 solche Flächen verteilt auf 17 Kantone ausgeschieden, welche jährlich oder alle zwei Jahre aufgenommen werden. Während die Methodik überall dieselbe ist, wurden die Flächen in den Kantonen nach unterschiedlichen Kriterien ausgewählt. Oft wurden sie in gutachtlich als problematisch oder kritisch eingestufte Gebiete gelegt. Dadurch ist es schwierig, von den Resultaten in den Indikatorflächen auf grössere Gebiete zu schliessen. Diese Flächen sind aber wertvoll, um die gutachtlichen Einschätzungen zu ergänzen und einen zeitlichen Verlauf des Verbisses an verschiedenen Baumarten aufzuzeigen.

Fazit

In rund zwei Dritteln der gutachtlich beurteilten Schweizer Waldfläche wird die Verjüngung durch den Verbiss von Reh, Gams und Hirsch nicht massgeblich beeinträchtigt. Das mag positiv klingen, aber aufgepasst:

  • Auf einem Drittel der beurteilten Waldfläche (ca. 250'000 ha) ist der Wildeinfluss für die Waldverjüngung ein wichtiges Thema.
  • Kleinräumige Probleme gehen bei einer Gesamtbetrachtung unter, können aber regional von grosser Bedeutung sein (z.B. im Schutzwald).
  • Der Totalausfall einer Baumart wird nicht erfasst. Wenn eine Baumart auf Grund des Verbisses ganz ausfällt, kann keine Verbissintensität berechnet werden und auch eine gutachtliche Beurteilung ist ohne Kontrollzaun schwierig.
  • Über seltene Baumarten - wie z.B. die Eibe - die oft beim Schalenwild besonders beliebt sind, können mittels kantonalen oder schweizweiten Inventuren keine Aussagen gemacht werden.
  • Genauso wie Reh, Hirsch, Gämse, Wolf und Luchs gehören auch die verschiedenen Baumarten zur Biodiversität im Wald.
  • Die Tanne und die Eiche sind schweizweit einem sehr hohen Verbissdruck ausgesetzt, es muss mindestens bei diesen Baumarten mit verbissbedingten Verjüngungsschwierigkeiten gerechnet werden.
  • Die Tanne ist die dritthäufigste Baumart der Schweiz und durch ihre tiefen Wurzeln von besonderer Bedeutung für die Stabilität unserer Wälder.
  • Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die Eiche in ihrem Verbreitungsgebiet ebenso unverzichtbar wie die Tanne in vielen Schutzwäldern.
  • Ahorn und Vogelbeere sind besonders auf der subalpinen Höhenstufe stark betroffen. Also in Wäldern, in denen die Verjüngung aufgrund der klimatischen Bedingungen sonst schon auf wenige Baumarten reduziert ist und langsam aufwächst.

Und wie soll's weitergehen?

Eine möglichst breit akzeptierte Beurteilung des Einflusses von Wildverbiss auf die Waldverjüngung ist eine wichtige Diskussionsgrundlage. Mit dem kantonsübergreifenden Überblick schliessen die Autoren eine Lücke auf nationaler Ebene. Es hat sich gezeigt, dass systematische Erhebungen des Verbisses (Landesforstinventar, kantonale Inventuren, Indikatorflächen) zwar wertvolle Grundlagen liefern, eine gutachtliche Beurteilung des Wildeinflusses durch die Förster aber nicht ersetzen können. Vielmehr sind sie eine wichtige Ergänzung und sollen in Kombination mit den Lokalkenntnissen der Förster interpretiert werden.

Die Vielfalt der Methoden erschwert aktuell einen Vergleich zwischen den Kantonen respektive Regionen. Da sich das Wild nicht an politischen Grenzen orientiert, wären eine schweizweit einheitliche und breit akzeptierte gutachtliche Erhebung sowie die Einteilung der Waldflächen in Beurteilungseinheiten, wie zum Beispiel einheitlich ausgeschiedene Wildräume, wichtig.

Doch auch in Zukunft wird eine noch so gute Datengrundlage alleine nicht ausreichen. Verbissprobleme im Wald können nur dann gelöst werden, wenn

  • Forst und Jagd offen aufeinander zugehen, sich gegenseitig respektieren und bereit sind, neue Wege zu gehen,
  • gemeinsame Ziele für die Entwicklung des Waldes und des Wildlebensraumes gefunden werden
  • und geeignete Formen der Zusammenarbeit entstehen, damit die Probleme regional durch die betroffenen Akteure gelöst werden können.

(TR)