Seit dem 1. April 2013 sind die EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Verpackungsholz aus China in Verbindung mit Steinen zu bestimmten Prozentsätzen einer phytosanitären Kontrolle zu unterziehen, bevor die Sendung in den freien Warenverkehr gelangt.

Zwischen April 2013 und April 2014 wurden vom Bundesamt für Wald bei 451 Sendungen (1.374 Containern) phytosanitäre Untersuchungen an Verpackungshölzern durchgeführt. Bei 44 Sendungen (9,8 %) gab es Beanstandungen, bei 38 Schädlingsbefall mit lebenden Stadien von Bockkäfern, darunter Anoplophora glabripennis, Trichoferus campestris und Apriona germari. In den letzten Jahren wurden in der EU wiederholt Verpackungshölzer mit Schädlingsbefall festgestellt. Die EU-Kommission setzte nach langwierigen Beratungen verschärfte Maßnahmen speziell für bestimmte Hochrisiko-Sendungen aus China.

Die Mitgliedsländer sind seit dem 1. April 2013 verpflichtet, dass bestimmte Steinwaren aus China, für deren Transport Verpackungshölzer erforderlich sind, vor der Zollfreigabe zu untersuchen. Die Mindest-Kontrollfrequenz liegt je nach Warengruppe bei 90 % bzw. 15 % aller zu verzollenden Sendungen.

Bundesamt für Wald für Verpackungsholzkontrollen zuständig

In Österreich wurde in der Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung 2013 das Bundesamt für Wald (BFW) als zuständige Behörde festgelegt. Mittels eines Online- Anmeldesystems können die Importeure das Eintreffen der Container an einer österreichischen Eintrittsstelle oder an einem in Österreich gelegenen Bestimmungsort zeitgerecht anmelden. Das BFW entscheidet dann, ob eine bestimmte Sendung je nach Kontrollfrequenz kontrolliert wird oder eine Schreibtischfreigabe ohne Inspektion erfolgt.

Die Kontrolle ist eine Stichprobenkontrolle, welche den Mindestprozentsatz pro Warengruppe erfüllen muss. Ausgewählt wird zusätzlich nach Risikokriterien und der Verfügbarkeit von Kontrollpersonal. Die Anmeldung der Sendungen erfolgt von den Speditionen meist schon zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Container noch auf dem Seeweg nach Europa befinden.

Wird an einer EU-Eintrittsstelle (Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam, Koper, etc.) keine phytosanitäre Freigabe beantragt und erwirkt, kann die Ware nur dann nach Österreich weitergeleitet werden, wenn sie zu einem zugelassenen Bestimmungsort transportiert wird, an der eine Beschau durch den österreichischen Pflanzenschutzdienst und anschließend eine Verzollung durchgeführt werden kann.

Dazu müssen die Anmelder vor der Einleitung des Transportverfahrens die Zulassung eines Bestimmungsortes, der Mindestanforderungen erfüllen muss, beim BFW einmalig beantragen. Ein Container darf ohne Freigabe bzw. ohne die Anwesenheit eines Kontrollorganes des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes nicht geöffnet werden.

Ergebnisse der Kontrollen

Zwischen 1. April 2013 und 11. April 2014 wurden 1.443 Sendungen mit insgesamt 4.150 Containern mit Steinimporten aus China bearbeitet. Bei 451 Sendungen (1.374 Containern) wurden phytosanitäre Kontrollen durchgeführt, davon mussten 44 Sendungen (9,8 %) beanstandet werden. Gründe waren in wenigen Fällen fehlende oder mangelhaft angebrachte Markierungen für behandeltes Verpackungsholz (gemäß ISPM Nr. 15 Standard) sowie in 38 Fällen jedoch der Fund lebender Stadien von Holzschädlingen, meist Bockkäfern.

Bei den lebenden Bockkäferarten wurden Larven und Puppen des Asiatischen Laubholzbockkäfer Anoplophora glabripennis und Apriona germari (Abbildung unten), Trichoferus campestris sowie andere Cerambycidae nachgewiesen. Alle Arten sind gelistete Quarantäneschädlinge oder potenziell gefährliche invasive Arten.

In den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der österreichischen Verpackungsholz-Kontrollverordnung 2013 überwiegen bei den Funden von lebenden Schadorganismen im chinesischen Verpackungsholz die Bockkäferarten. Der Asiatische Laubholzbockkäfer wird nach wie vor häufig entdeckt, es gibt aber zahlreiche Funde anderer Bockkäferarten, die polyphag an Laub- und teilweise sogar auch an Nadelhölzern vorkommen. Über diese Holzschädlinge sind meist keine Risikoanalysen vorhanden, um das Gefährdungspotenzial für heimische Bäume gut abschätzen zu können.

Beanstandete Container werden von autorisierten Firmen mit in Österreich zugelassenen Präparaten begast. Diese Begasungen verzögern die Zollfreigabe um einige Tage, je nach Verfügbarkeit der Behandlungsfirma und herrschenden Temperaturen und verursachen neben den längeren Stehzeiten auch Mehrkosten von einigen hundert Euro für die Importeure. Eine Verbrennung des Holzes ist aus technischen Gründen nicht möglich, weil beim Umladen der Granitsteine auf andere Verpackungseinheiten erhebliche Bruchschäden auftreten können.

Restgasmessungen aus Sicherheitsgründen

In europäischen Häfen wurden bereits beim Öffnen von Containern auch Todesfälle verzeichnet. Deshalb führen die Pflanzenschutzorgane des BFW bei den zu überprüfenden Containern Restgasmessungen durch, um schwere gesundheitliche Schäden bei den Kontrollorganen, den eingesetzten Spürhunden und anderen, beim Öffnen der Container beteiligten Personen zu vermeiden. Dadurch verlängert sich die Kontrolldauer um zirka zehn Minuten pro Container und es erhöhen sich entsprechend die Kosten, sofern die Restgasmessung nicht von den Bestimmungsortbetreibern selbst durchgeführt wird.

Die Ergebnisse des BFW bestätigten, dass in zahlreichen Containern aus China unzulässige Spuren des hochgiftigen Gases Methylbromid, das offensichtlich von chinesischen Firmen zur Schädlingsbekämpfung verwendet wurde, beim Eintreffen am Bestimmungsort noch nachweisbar waren.

Auch in solchen Fällen, wo keine Hinweise am Container oder bei den Frachtpapieren vorhanden waren, wurde dieses Gift noch festgestellt. Dies beweist zwar, dass eine Begasung in China durchgeführt wurde, allerdings ohne Berücksichtigung der strengen Sicherheitsvorschriften. Die behandelten Container müssten nach der Behandlung, noch ehe sie nach Europa verschifft werden, belüftet werden.

Bundesamt für Wald hat europaweit die erfolgreichsten Kontrollen

Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es dem Bundesamt für Wald möglich, Kontrollen von Verpackungsholz vor der Zollfreigabe an ausgewählten Kontrollplätzen durchzuführen. Bei den Kontrollen der aus China importierten Container wird jede einzelne Verpackungsholz-Einheit (Kiste, Palette, etc.) von allen Seiten visuell begutachtet, in manchen Fällen werden auch ausgebildete Spürhunde eingesetzt. Diese gewissenhafte und effektive Kontrolle in Österreich hat im Vergleich zu den meisten anderen EU-Mitgliedsländern zu einer weitaus höheren Beanstandungsquote geführt.

Etwa 10 % der untersuchten Sendungen wurden wegen Schädlingsbefalls oder fehlenden Markierungen am Verpackungsholz beanstandet. Wenn man berücksichtigt, dass nur etwa 30 % aller Importsendung in Österreich überprüft wurden und die Wahrscheinlichkeit eines Schädlingsbefalls bei den nicht kontrollierten Sendungen gleich hoch ist, kann man davon ausgehen, dass zirka 140 Container in Österreich entladen wurden, die gefährliche Schädlinge im mitgeführten Verpackungsholz aufwiesen.

In den übrigen EU-Staaten ist die Situation noch kritischer zu betrachten, weil viele Mitgliedsländer lediglich die Mindestvorgabe der 15%igen Kontrollfrequenz bei der am häufigsten importierten Warengruppe einhalten oder die Kontrollen nur sehr "oberflächlich" durchführen.