Zu den am meisten waldbrandgefährdeten Gebieten Deutschlands zählen in großen Teilen das Nordostdeutsche, das östliche Nordwestdeutsche und das Oberrheinische Tiefland. Ausgedehnte Kiefernwälder gehen in diesen Regionen mit leicht brennbarer Bodenvegetation und einem trockenen Waldinnenklima einher. Vor allem unter 40-jährige Kiefernreinbestände sind durch ihre tiefe Beastung mit leicht brennbarem Material brandgefährdet. In extrem trockenen Jahren steigt die Brandgefahr in den Wäldern.

Die meisten Brände werden durch menschliches Handeln ausgelöst. Die Vermeidung von Waldbränden kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Am Ende ist es ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Maßnahmen, die eine erfolgreiche Prävention versprechen.

Um im Falle eines Waldbrandes die Ausbreitung des Feuers zu unterbinden oder Vollfeuer durch Entzug von leicht brennbarem Material in leichter zu löschende Bodenfeuer umzuwandeln, ist die Anlage bzw. Umsetzung von waldbaulichen und technischen Maßnahmen in Gebieten mit hohem Waldbrandrisiko erforderlich. Dabei erreichen einige waldbauliche Maßnahmen ihre vorbeugende oder schadensmindernde Wirkung erst nach mehreren Jahren.

Baumartenanteile und Waldumbau

Durch die Erhöhung des Laubholzanteils und somit durch den Wandel von Kiefern-Monokulturen hin zu laubholzreicheren Mischbeständen, wird das Waldbrandrisiko gesenkt. Dennoch wird es in einigen Gebieten mit geringen Niederschlägen und sehr armen Böden nicht möglich sein, den Anteil der Kiefer und somit das Waldbrandrisiko langfristig zu reduzieren.

In geeigneten Kiefernbeständen ist der Unter- und Voranbau von standortgerechten Laubholzarten ein wichtiges Ziel in der Waldbrandvorsorge. Die meisten in Deutschland wachsenden Laubbäume enthalten auch in trockenen Sommern ausreichend Feuchtigkeit, so dass sich in derartigen Beständen oder Waldbrandriegeln kein Vollfeuer entwickeln kann. Die Birke bildet eine Ausnahme, da bei extremer Trockenheit Rinde und grünes Laub brennen können. Zudem bildet sie beizeiten lichte Bestände, in denen sich wieder leicht brennbares Gras und Heide ansiedelt.

Auf relativ armen Standorten hat sich die Roteiche als geeignet erwiesen. Werden Waldbrandriegel aus Roteiche von einem Feuer durchlaufen, so können die Stämme im folgenden Winter auf den Stock gesetzt werden und treiben im kommenden Jahr üppig aus. Auch die Traubeneiche kann durch Stockausschlag austreiben, wenn sie nach Bodenfeuern auf den Stock gesetzt wird.

Anspruchsvollere Baumarten wie Buche oder Traubeneiche können auf besseren Standorten angebaut werden. Die Buche wird am besten durch den Unterbau in die Bestände eingebracht. Dadurch wird der Graswuchs unterbunden und das Laub isoliert den Brennstoff am Boden von jenem im Kronenraum. Für den Unterbau auf besseren Standorten eignen sich die Baumarten Linde, Ahorn oder Hainbuche.

Schutzstreifen und Waldbrandriegel

Neben den Maßnahmen des Waldumbaus helfen weitere klassische Präventionsmaßnahmen wie die Anlage von Waldbrandriegeln sowie Schutz- und Wundstreifen.

Ein Waldbrandriegel ist eine ca. 100 bis 300 Meter breite Fläche, die mit brandhemmenden (Laub-) Bäumen (s. o.), Sträuchern sowie brandhemmender Bodenvegetation bewachsen ist. Ein Waldbrandriegel soll im Brandfall auflaufende Vollfeuer in leichter zu bekämpfende Bodenfeuer umwandeln bzw. die Ausbreitung von Bodenfeuern verhindern sowie der Feuerwalze ihre Energie entziehen. Um größere Waldflächen vor allem in Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A zu schützen, werden diese Riegel zu einem System verbunden. In einem solchen System laufen die Hauptriegel von Nord nach Süd, da der Wind im Brandfall überwiegend aus West oder Ost weht. Durch Nebenriegel, die zwischen den Hauptriegeln oder in Ost-West-Richtung verlaufen, kann das Durchlaufen der Feuer verhindert bzw. das Risiko gesenkt werden.

Schutzstreifen sind ca. 20 bis 30 Meter breite mit Bäumen bestandene Flächen, die von leicht brennbarem Material (Reisig, Gestrüpp, Dürr- oder Rechtholz) befreit sind. Schwache und trockene Bäume werden entfernt sowie verbleibende Kiefern auf eine Höhe von 4 Metern geastet. Durch die geringe Brennstoffmenge und fehlende Feuerbrücken wird verhindert, dass ein Bodenfeuer den Kronenraum entzünden kann. Diese Schutzstreifen liegen ein- oder beidseitig zwischen Straßen oder Bahnlinien und den im Folgenden genannten Wundstreifen.

Wundstreifen sind von brennbarem Material und humosen Oberboden freizuhaltende Flächen von über einem Meter Breite. Sie laufen ein- oder beidseitig entlang von Hauptwegen, Straßen oder Bahnlinien. Durch einen Wundstreifen wird das Durchlaufen eines Bodenfeuers verhindert. Durch wiederholtes Eggen oder Pflügen in der Waldbrandsaison wird die Funktion des Wundstreifens aufrechterhalten. Entlang von landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen und abgeernteten Getreidefeldern werden in Mecklenburg-Vorpommern ab Waldbrandwarnstufe 2 ebenfalls Brandschutzstreifen durch Umpflügen angelegt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist in Waldgebieten (Waldfläche > 5 ha) der Waldbrandgefahrenklasse A entlang von Eisenbahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen im Abstand von bis zu 15 Metern ein Wundstreifen anzulegen und zu unterhalten. An anderen Straßen und in Gebieten der Gefahrenklasse B und C sind Wundstreifen nach Festlegung der Forstbehörden anzulegen und zu unterhalten (M-V Waldbrandschutzverordnung § 6 u. 7).

Erfahren Sie mehr über Waldbrandvorbeugung:

    Ratgeber Forstliches Krisenmanagement

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