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Autor(en): Redaktion waldwissen.net – LWF
Redaktion: LWF, Deutschland
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Schalenwildbewirtschaftung – wald- und wildgerecht

Rotwild
Abb. 1: Die Bewirtschaftung des Schalenwilds wurde im Landesbetrieb Hessen-Forst zuletzt in der Geschäftsanweisung "Schalenwildbewirtschaftung – wald- und wildgerecht" geregelt (Foto: H. Blesch).

"Schalenwildbewirtschaftung – wald- und wildgerecht" lautet der Titel der Geschäftsanweisung des Landesbetriebes Hessen-Forst, die seit März 2008 in Kraft ist. Darin enthalten sind die Zielvorgaben und Regelungsdetails des Geschäftsfeldes Jagd sowie erstmals auch die Beschreibung von möglichen Konsequenzen bei mangelnder Zielerreichung.

Regelung seit rund 70 Jahren

Diese Geschäftsanweisung (GA 01/2008) bildet den Abschluss zahlreicher Anweisungen, Erlasse und Verfügungen, mit denen der Staat die Jagdnutzung, -ausübung und -verwaltung auf seinen eigenen Flächen geregelt hat. Von der Jagdnutzungsanweisung 1939 bis zur GA 01/2008 haben sich neben der Ausdrucksweise auch Ziele und Grundsätze sowie Aufgaben und Durchführung der staatlichen Jagd verändert.

Was sich im Laufe der Jahre verändert hat, vor allem hinsichtlich der Höhe der Wildbestände, der Aufteilung der Abschüsse, der Einstellung der Forstverwaltung und der Forstleute zur Jagd oder auch der Außenwirkung, hat Hans-Kurt Köhler in seinem Artikel "Wie sich die Zeiten ändern und wir mit ihnen" beleuchtet.

Forstwirtschaft und Jagd

Grundsätzlich ist es so, dass Forstwirtschaft und Jagd konkurrierende Ziele haben. Diese führen schon seither und jetzt verstärkt zu Problemen und Schwierigkeiten im Umgang miteinander. Dennoch sind beide Seiten durch gesetzlichen Auftrag und gesellschaftlichen Anspruch zu Problemlösungen verpflichtet. Grundvoraussetzung dafür ist, die unterschiedlichen Interessenslagen zu sehen und zu respektieren. Nur durch offene und zielorientierte Gespräche auf allen Ebenen kann man zu Annäherungen und Kompromissen kommen.

Hans-Kurt Köhler war bis zu seiner Pensionierung 2000 Revierförster in Hessen und Ausbilder für den gehobenen Forstdienst. Er begann seine Berufsausbildung 1953 und hat viele der erwähnten Regelungen miterlebt.

Ergänzung

Köhler, H.-K. (2008): Wie sich die Zeiten ändern und wir mit ihnen. (PDF, 211 KB)