Wildobstarten sind die Vorfahren vieler Obst-Kultursorten und gehören zu den ökologisch besonders wertvollen Baumarten unserer Wälder und Feldgehölze. Zu den Wildobstarten zählen:

  • Holzapfel (Malus sylvestris)
  • Wildbirne (Pyrus pyraster)
  • Mispel (Mespilus germanica)
  • Speierling (Sorbus domestica)
  • Elsbeere (Sorbus torminalis)
  • Vogelbeere oder Eberesche (Sorbus aucuparia)
  • Mehlbeere (Sorbus aria)

Auch vielfältige Hecken sind ökologisch bedeutsam und beherbergen eine grosse Biodiversität. Der Weissdorn gehört neben anderen heimischen Sträuchern (z.B. Schwarzdorn, Hundsrose, Geissblatt, usw.) zu den wertvollen Heckenpflanzen.

Feuerbrand gefährdet Kernobstarten und Weissdorn

Der Feuerbrand (Erwinia amylovora) ist eine Bakterienkrankheit, die Kernobstbäume und verschiedene Wild- und Ziergehölze befällt. Wenn günstige Bedingungen herrschen, kommt es zu einer extremen Ausbreitung der Krankheit mit massiven Schäden. Befallene Pflanzen können in einer einzigen Saison absterben. Die Bekämpfungsstrategie des Bundes beruht unter anderem seit 2002 auf dem Schutz von wertvollen Hochstammbeständen, grösseren Erwerbsobstanlagen sowie Baumschulen (Schutzobjekte). In und um diese Schutzobjekte erfolgt eine intensivere Feuerbrandkontrolle.

Ein Risiko für das Wildobst?

Das Feuerbrand-Risiko bei Wildobstarten ist unklar, denn die Kenntnisse über ihre Anfälligkeit sind lückenhaft. Es wurde beobachtet, dass die Mehlbeere ziemlich anfällig ist, während Vogelbeere und Mispel weniger oft befallen werden. Die in Gärten und Parks relativ häufig angepflanzte Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia) wird als resistent beschrieben.

Über die Anfälligkeit der übrigen Wildobstarten ist nichts bekannt. Es gibt bisher keine Befallsmeldungen im gesamten Verbreitungsgebiet der Arten. Bis anhin erfolgte auch keine systematische Kontrolle auf Wildobst. Vorläufig müssen sie aber als potenzielle Wirtsarten des Feuerbrandes betrachtet werden. Durch die Förderung von Wildobst besteht zum einen die Gefahr der Ansteckung von Obstkulturen durch nahegelegene Waldund Heckenbestände von Feuerbrandwirten (Schaden in Schutzobjekten). Zum andern könnten die gerade erst begründeten oder geförderten Wildobstbestände selbst befallen oder zerstört warden (Schaden für Waldwirtschaft, Naturschutz).

Empfehlungen zur Förderung von Wildobstarten unter Berücksichtigung des Feuerbrand-Risikos

 Wildobst-Vorkommen in der Umgebung von Schutzobjekten1 (bis 500 m)Wildobst-Vorkommen weiter als 500 m von Schutzobjekten entfernt
PflanzungNein (Moratorium 5 bis 10 Jahre)Ja, ausser im Umkreis von 250 m um einen aktuellen2 Feuerbrandbefall

Beschaffung gesunder Pflanzen (bei Baumschulmaterial mit Pflanzenpass) aus geeigneter Herkunft
NaturverjüngungJaJa
Kontrolle3 und MeldungZweimal jährlich (6 Wochen nach Blüte und 1 Monat nach Blattfall)

Bei Winterkontrolle verdächtige Äste sofort tief wegschneiden: ohne Laborprobe (evtl. kartieren)
Grobkontrolle des Waldrandes und der Hecken (inkl. Weissdorn)

Detailkontrolle bestehender Wildobst-Vorkommen durch Förster einmal jährlich in der Zeit von Juli bis spätestens Mitte August

Verstärkte Aufmerksamkeit bei Detailkontrolle im Umkreis von 250 m um den aktuellen Feuerbrandbefall
Begleitende MassnahmenBestehende, benachbarte Weissdornhecken4 in Mischbestand überführen

Eventuell Rückschnitt/Auf-den Stock-Setzen, um besser kontrollierbar zu machen
Bestehende, benachbarte Weissdornhecken in Mischbestand überführen und

Kopfschnitt auf Brusthöhe, um die Hecke besser kontrollierbar zu machen
Massnahmen bei BefallPflanzen entfernenGrundsätzlich Pflanzen entfernen, ausgenommen in Befallszonen5:
- Leichter Befall (bis ca. 5 Triebe/Pflanze): Rückschnitt
- Starker Befall: Pflanzen entfernen

1 Schutzobjekte sind: wertvolle Hochstammbestände, grössere Erwerbsobstanlagen und Baumschulen.
2 Aktueller Feuerbrandbefall: Feuerbrandbefall während der laufenden oder während der letzten Vegetationsperiode.
3 Feuerbrandbakterien sind im Winter schlecht nachweisbar, d.h. viele "falsch-negative" Laborresultate wären die Folge. Mit dem sofortigen wegschneiden verdächtiger Äste sind der Arbeitsaufwand sowie das Risiko für weitere Feuerbrandausweitung minimiert.
4 Feuerbrandbefallener Crataegus scheint ein starker Schleimbildner zu sein. Dieser Schleim kann in der Umgebung während der Blüte Blüteninfektionen und bei/nach Hagelschlag Triebinfektionen verursachen.
5 Nach mehrjährigem Befall wird ein Gebiet durch den Bund an Hand gewisser Kriterien als Befallszone definiert.

Wichtige Adressen

  • Waldschutz Schweiz
    Eidg. Forschungsanstalt WSL
    Zürcherstrasse 111
    CH-8903 Birmensdorf
    waldschutz @ wsl.ch
  • Eidg. Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau
    CH-8820 Wädenswil
    feuerbrand @ faw.admin.ch
  • Station fédérale de Changins
    Inspectorat phytosanitaire
    Case postale 254
    CH-1260 Nyon 1
    lukas.schaub @ rac.admin.ch

 

(TR)