| Dokumentinformationen | ||
| Autor(en): | Redaktion waldwissen.net - WSL | |
| Originalartikel: | BAFU (2006): Konzept zum Umgang mit Bären liegt vor. Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt BAFU. (http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse) 25.07.2006. | |
| Online-Version: | Stand: 07.12.2006 | |
| Redaktion: | WSL, CH | |
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Konzept zum Umgang mit Bären in der Schweiz
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Braunbären: In welchen Fällen müssen die Behörden eingreifen? Foto: U. Wasem (WSL) |
Im Sommer 2005 tauchte nach über 100 Jahren der erste Bär wieder in der Schweiz auf. Ein Jahr später sorgte Bär "Bruno" in Tirol und Bayern wochenlang für Schlagzeilen - und endete tragisch. Wie ist ein Zusammenleben mit Bären möglich?
Seit Juli 2006 hat die Schweiz ein Konzept zum Umgang mit Bären. Das Konzept Bär basiert auf der Überzeugung, dass Bären und Menschen auch in der Schweiz nebeneinander existieren können. Es will:
- die Voraussetzungen für ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben schaffen
- Schadenverhütung und -vergütung regeln
- den Umgang mit Bären definieren, die für Menschen gefährlich werden
Das Konzept ist vor allem als Hilfe für die Kantone gedacht.
Sicherheit der Menschen geht vor
Höchste Priorität hat im Konzept Bär die Sicherheit des Menschen. Ihr wurde aufgrund der Resultate einer im Frühling 2006 durchgeführten Anhörung noch mehr Gewicht gegeben. Geäussert haben sich anlässlich dieser Anhörung verschiedene Bundesämter, Kantone, landwirtschaftliche Verbände, Naturschutzorganisationen und andere Betroffene. Aufgrund der Stellungnahmen zur Anhörung wurde die Typologisierung angepasst. Bären werden nun nach drei Kategorien beurteilt: unauffälliger Bär, Problembär und Risikobär (siehe Tabelle).
Der Abschuss eines Bären wird gemäss Konzept dann erwogen, wenn ein Tier die Scheu vor dem Menschen verloren hat und sich nicht vergrämen lässt, in Siedlungen Nahrung sucht und grosse Schäden anrichtet. Ein solcher Bär kann sich leicht vom Problembären zum Risikobären entwickeln. Der betroffene Kanton entscheidet über die Abschussbewilligung, nachdem er die zuständige Interkantonale Kommission konsultiert hat, in der auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Einsitz hat.
Bund und Kantone schaffen Voraussetzungen, damit sich Bärenschäden möglichst verhüten lassen. Verursachen Bären dennoch Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren, so werden diese gemäss geltendem Recht zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent vom betroffenen Kanton vergütet. Andere direkte Schäden, etwa an Bienenhäuschen oder Kaninchenställen, bezahlt der Bund zu 100 Prozent.
Im Sommer 2005 erster Bär in der Schweiz
Das Konzept Bär wurde ausgearbeitet, nachdem im letzten Sommer zum ersten Mal seit hundert Jahren ein Bär in die Schweiz eingewandert war. Während Wochen war er im Münstertal und Engadin in Graubünden und im Grenzgebiet Schweiz-Italien-Österreich unterwegs. Ob dieser Bär noch lebt oder wo er sich heute befindet, ist unbekannt. Sein Bruder wanderte im Juni im Gebiet Bayern und Tirol herum. Er drang mehrmals in Siedlungen ein und richtete grosse Schäden an. Am 26. Juni 2006 wurde er in Bayern abgeschossen.
| Typologisierung von Bären | ||
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Unauffälliger Bär
Definition:
Umgang:
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Problembär
Definition:
Umgang:
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Risikobär
Definition:
Umgang:
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Links
- Bär-Management des BAFU
- Nach 100 Jahren wieder Bären in der Schweiz
- Die Bedeutung der Raubtiere in der Mythologie
- Forschungsergebnisse zur Akzeptanz von Raubtieren
- Zottelpelz, Pinselohr und Goldauge - Eine Unterrichtshilfe der WSL
- Buch: "Die Rückkehr der Wildtiere. Wolf, Geier, Elch & Co"
Kontakt
- Reinhard Schnidrig
Leiter Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 323 03 07
reinhard.schnidrig @ buwal.admin.ch
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