deutsch | english | français | italiano | slovenian
Home
Home Kontakt | Impressum | Wir über uns | Registrieren | RSS-Feed | Sitemap
Themen  >  Wald und Gesellschaft  >  Forstgeschichte  > 
Dokumentinformationen
Autor(en): Cornelia Gallmann, Hansjakob Baumgartner
Originalartikel: Gallmann, C., Baumgartner, H. (2001): Mit dem Wald kehrte auch das Wild zurück. UMWELT 2/2001: 26-27. ISSN 1424-7186
Online-Version: Stand: 24.05.2006
Redaktion: WSL, CH
Verfügbare Sprachen: Druckansicht  deutsch français italiano

Mit dem Wald kehrte auch das Wild zurück

Steinbock
Im 19. Jahrhundert existierte der Steinbock in der Schweiz nur noch als Wappentier.
Foto: Peter Ernst, Brienz
 
Rothirsch
Auch der Rothirsch war nahezu ausgerottet.
Foto: Eva Hejda, mit freundlicher Genehmigung
 
Reh
Das Reh war bis auf wenige Tiere ausgestorben.
Foto: O. Odermatt (WSL)
 
Gämse
Die Gämse vermochte sich in abgelegenen Gebirgsgegenden auch bei grösstem Jagddruck zu halten.
Foto: Peter Ernst, Brienz

Jagdbanngebiete

Mit dem Jagdgesetz von 1875 entstanden auch die ersten eidgenössischen Jagdbanngebiete. In ihnen richtete der Bund eine strenge Überwachung der Wildtiere (Wildhut) ein. Jagdbanngebiete wirkten als Keimzellen der Wiedervermehrung. Noch heute lebt die Jagd in manchen Berggebieten vom Populationsüberschuss aus den geschonten Wildbeständen. Auch die ersten Steinbockkolonien wurden in solchen Jagdbanngebieten angesiedelt.

Nicht nur die Wälder lagen Mitte des 19. Jahrhunderts darnieder. Verabschiedet hatten sich auch die wilden Huftiere: Reh, Gämse, Hirsch und Steinbock. Für die Wiederbewaldung erwies sich das als Vorteil.

Es müsse jetzt "vor allem und jedem dem sinnlosen Ausrottungssystem Halt geboten werden, welchem gegenwärtig unsere Jagd verfallen ist", hielt 1875 die ständerätliche Kommission in ihrem Bericht zum Entwurf des "Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz" fest. Zusammen mit der Oberaufsicht über die Forstpolizei hatte der Bund bei der Verfassungsrevision im Jahr zuvor auch die Befugnis erhalten, gesetzliche Bestimmungen "zur Erhaltung des Hochwildes sowie zum Schutze der für Land- und Forstwirtschaft nützlichen Vögel" zu erlassen.

Eine Schweiz fast ohne Wild

Zu erhalten gab es damals in der Tat sehr wenig:

Fortschritte in der Waffentechnik und die Zerstörung des Waldes waren die Ursachen für das Verschwinden der wilden Huftiere. Der Rückgang der Bestände hatte schon im 18. Jahrhundert begonnen. Als die Französische Revolution 1798 die Jagdprivilegien abschaffte, erhöhte sich nochmals der Druck auf das Wild. Die allgemeine Jagdfreiheit wurde zwar 1804 wieder abgeschafft, doch der Vollzug lag im Argen, so dass die Wildzahlen weiter zurückgingen. Das 1875 verabschiedete erste eidgenössische Jagdgesetz brachte eine Beschränkung der Jagdzeiten. Der Abschuss von Gämsgeissen, die Kitze führen, wurde verboten; bei Reh und Hirsch kamen alle weiblichen Tiere unter Schutz. Beim Steinwild waren fortan beide Geschlechter strikt geschützt - "wo und wann immer sich solche zeigen mögen".

Hinter diesem Jagdgesetz standen handfeste wirtschaftliche Interessen. Die Kantone wollten ihre Einkünfte aus den Jagdpatentgebühren bzw. den Pachtzinsen für die Jagdreviere steigern, nach dem Motto "Ohne Wild kein Jäger".

Schutz nur für "nützliche" Wildtiere

Wie ein roter Faden zog sich die Frage nach der Nützlichkeit oder Schädlichkeit der einzelnen Arten durch die parlamentarische Beratung. Sie stellte sich vor allem bei den Vögeln. "Freilich ist unter den Fachmännern die Kontroverse über die Klassifikation der Spezies resp. über deren Nützlichkeit oder Schädlichkeit noch nicht geschlossen", wird in der Botschaft bedauernd vermerkt. Ist zum Beispiel der Storch nun "ein gefrässiger Räuber, der kleine Vögel und Fische bitter verfolgt", oder ein nützlicher Vogel, weil er auch Schlangen frisst? Und wie steht es mit der Amsel, die zwar Ungeziefer vertilgt, aber auch Trauben im Rebberg?

Über Bär, Wolf, Luchs, Otter, Adler und Bartgeier, die alle ebenfalls akut bedroht waren, wurde gar nicht diskutiert. Sie wurden damals als gefährliche Raubtiere und als Konkurrenten des Jägers gesehen. Ihr Schutz wäre geradezu als gesetzeswidrig empfunden worden. Das erste Jagdgesetz von 1875 erfüllte seinen Zweck. Die Gämse breitete sich wieder aus. Der Hirsch kehrte aus Österreich, das Reh aus Süddeutschland in die Schweiz zurück. Das Reh besiedelte um 1920 bereits wieder den grössten Teil des Juras und des Mittellandes. 1930 erreichte das Reh den Alpenrand. Dass es so spät in die Bergwälder zurückkehrte, war für deren Erholung vom Raubbau der vergangenen Jahrhunderte vorteilhaft. Der Appetit des Rehs auf Jungbäume hätte gar manches Aufforstungswerk zunichte gemacht. "Bei der heutigen Wilddichte wäre der Wiederaufbau des Waldes ausgeschlossen gewesen", schrieb Forstprofessor Hansjürg Steinlin 1985 in einem "Gesamtkonzept für die Schweizerische Wald- und Holzwirtschaftspolitik."

Vom Schutz zum Management

Heute bevölkert das Reh wieder die ganze Schweiz bis hinauf zur Waldgrenze und seine Bestände erreichen ein historisches Rekordniveau. Auch Gämsen, Hirsche und Steinböcke waren in den letzten Jahrhunderten nie so zahlreich anzutreffen wie heute.

1962 mussten bei der Revision des Jagdgesetzes erstmals Bestimmungen zur Verhütung und Vergütung von Wildschäden eingeführt werden. Am Grundsatz, dass sich die Bestände weiter erhöhen sollten, hielt man jedoch fest. Erst 1988 wurde dieses Ziel aufgegeben. Seither ist die Erhaltung der Artenvielfalt das Oberziel. Die Wildpopulationen sollen nicht weiter anwachsen, sondern jagdlich reguliert werden. Wegweisend dafür ist das Kreisschreiben 21 der Eidg. Forstdirektion im damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) aus dem Jahr 1995. Es formuliert Grundsätze einer biologisch sinnvollen Regulierung der Wildbestände, eines eigentlichen Wildtier-Managements. Die Kantone müssen diese Vorgaben befolgen, wenn sie weiterhin in den Genuss von Bundessubventionen und weiteren Förderungsmassnahmen für das Forstwesen kommen wollen.

Gefordert ist eine für Wald und Wild sinnvolle Regulierung: Der Wald soll sich ohne aufwändige Schutzmassnahmen natürlich verjüngen können, und zwar mit allen am betreffenden Standort natürlicherweise vorkommenden Baumarten – auch den von Rehen besonders gerne verbissenen. Das betrifft namentlich die Weisstanne, die vor allem in Schutzwaldgebieten als tiefwurzelnde Baumart sehr wichtig ist.

Die Zusammensetzung der Wildpopulationen soll einem naturnahen Zustand entsprechen. Dies bedeutet zum Beispiel ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis - weshalb Böcke und Geissen geschossen werden müssen - und einen natürlichen Altersaufbau, wozu die Jägerinnen und Jäger auch Jungtiere erlegen sollen. Gebietsweise steht ihnen heute der Luchs zur Seite. Dieser natürliche Feind des Rehs wird deshalb seit einiger Zeit in die Walderhaltungspolitik einbezogen: Die Umsiedlung von Luchsen aus den Nordwestalpen in die Ostschweiz (Projekt LUNO) wird zum Teil mit Geldern des Programms "Wald und Wild" finanziert. Das Programm, das zwischen Bund und drei Ostschweizer Kantonen (SG, AI, AR) vereinbart wurde, bezweckt eine Verminderung der Wildschäden am Wald. Dies soll einerseits durch eine Verbesserung des natürlichen Äsungsangebots für Rehe erreicht werden. Andererseits braucht es aber auch eine Verkleinerung der Wildbestände.

Eidgenössische Jagdstatistik

Tab. -  Wildbestand der Schweiz 2004 (Quelle: Eidg. Jagdstatistik)
  erlegte Tiere
Fallwild
geschätzter Bestand
Reh 42'449 15'260 133'000
Rothirsch 7'135 1151 26'000
Gämse 15'463 1817 89'000
Steinbock 935 455 13'000

Links

Kontakt


(erweitert)