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Dokumentinformationen
Autor(en): Christian Lackner
Originalartikel: Lackner, C. (2006): Das ABC des Handels mit Holz. wood.stock, Purkersdorf, (1): 26-27
Online-Version: Stand: 07.04.2010
Redaktion: BFW, A
Verfügbare Sprachen: Druckansicht  deutsch

Neue österreichische Holzhandelsusancen

Das ABC des Handels mit Holz

Titelseite Holzhandelsusancen
Die neuen Holzhandelsusancen sind bei der Wirtschaftskammer als Buch erhältlich

Auch wenn man sie nicht kennt, sind sie gültig. Die Rede ist von den österreichischen Holzhandelsusancen, die für den Großteil der Geschäfte mit Holz gelten und die Sortierung des Holzes nach Güteklassen regeln.

Die Waldarbeiter und Holzerntemaschinen verlassen den Wald und hinterlassen ihre Spuren: Fein säuberlich liegen die Holzstämme entlang der Straße. Zeit, den Verkauf des Holzes abzuwickeln. Dem Handel mit Holz sagte man in früheren Jahrhunderten gerne nach, dass man dafür die hohe Kunst des Feilschens und Verhandelns erlernen müsse. Diese Zeiten sind jetzt vorbei: Waldbesitzer und die Holzabnehmer von Sägewerken, dem Holzhandel oder von Papierfabriken haben sich im Laufe der Jahrhunderte eine gemeinsame Sprache und Richtlinien erarbeitet, die erste Holzhandelsusance (ÖHHU) wurde im Jahr 1882 veröffentlicht. Heute entscheiden A, B und C über die Qualität und in weitere Folge über den Preis.

Wofür stehen diese Buchstaben? Sie definieren klare Güteklassen für Rundholz. Nehmen wir zum Beispiel einen Baumstamm der Baumart Fichte: Dieser Bloch ist 4,10 cm lang, hat 28 cm Mittendurchmesser (gemessen bei der halben Länge des Stammes) und einige kleinere Fehler. Die Güteklasse A (Wertholz) geht sich damit nicht mehr aus, denn diese soll für hochwertige Verwendungszwecke sein und der Stamm muss gesund, geradschaftig, vollholzig, ohne Drehwuchs und ast- oder fast astfrei sein. Bei der visuellen Bewertung im Wald wird vom Förster und Einkäufer vor allem auf diese Fehler geschaut. Wie viele festverwachsene Äste gibt es? Sind Kernrisse oder Harzgallen vorhanden? Oder ist der Bloch stark gekrümmt?

Die Holzhandelsusancen regeln, ab welcher Anzahl oder welcher Größe einer der genannten Fehler der Bloch in welche Qualitätskategorie eingeteilt wird. Die beiden, Förster und Einkäufer, einigen sich auf "B". Eine gewisse Abholzigkeit ist vorhanden, der Durchmesser fällt aber höchstens um 1,5 cm je Laufmeter ab. Die Anzahl und die Große der Äste bleibt auch unter dem Grenzwert. Dies ergibt für den Bloch mit ca. 0,25 Festmeter und 74 Euro/Festmeter einen Preis von 18,5 Euro.

Holzhandelsusancen geben Rechtssicherheit

Die Holzhandelsusancen sind nach Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes Handelsbräuche im Sinne des Handelsgesetzbuches. Das hat zur Folge, dass die ÖHHU auch dann gelten, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde; sogar dann, wenn die Vertragspartner die Handelsbräuche gar nicht kennen. Förster und Einkäufer können aber abweichende Vereinbarungen treffen, die dann Vorrang vor den Regelungen der ÖHHU haben.

Die Holzhandelsusancen regeln vor allem auch rechtliche Belange wie zum Beispiel Liefer- und Abfuhrtermine, die Übergabe und Übernahme des Holzes sowie Fragen der Zahlung und des Vertragsbruches. Kommt es zu Streitigkeiten, wird das Schiedsgericht der Wiener Warenbörse damit befasst, wenn es festgelegt wurde. Der große Vorteil: Es ist ein Instrument der schnellen Rechtssprechung, wird in über 81 Ländern zur Schlichtung von Handelsstreitigkeiten genutzt und Schiedssprüche können auch im Ausland verhältnismäßig rasch exekutiert werden.

Entstehungsgeschichte der Holzhandelsusancen
Die österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHHU) entstanden aus den Börsenusancen der Wiener Warenbörse, die erstmals 1882 veröffentlicht wurden und bis nach der Jahrhundertwende als „Holzhandelsusancen am Wiener Platz“ bekannt waren. Nach 1900 wurden die Vorläufer der heutigen ÖHHU mehrmals grundlegend novelliert. Während des Zweiten Weltkrieges ersetzen andere Gesetze und Verordnungen die ÖHHU, insbesondere die in Deutschland heute noch geltenden Holzmessanweisungen aus dem Jahr 1936. Die Wiener Börsenkammer und der Bundesholzwirtschaftsrat erarbeiteten anschließend bis 1951 eine vollständige Neuausgabe der ÖHHU, basierend auf den damals vorherrschenden Handelsbrauch im Holzhandel. Es folgten über die Jahre mehrere Ergänzungen, die in einer umfassenden Novelle im Jahr 1973 zusammengefasst wurden. Es kam zu weiteren Nachträgen und der übliche Handelsbrauch hat sich in den letzten 20 Jahren aufgrund technischer Entwicklungen in der Abmessung und der Verarbeitung deutlich verändert. Zudem sind in diesem Zeitraum neue Märkte entstanden. Diese Veränderungen haben eine Neufassung der ÖHHU notwendig gemacht, die Anfang Jänner 2006 abgeschlossen wurden.

Das Holzgeschäft ist streitanfällig, diesen Eindruck könnte man gewinnen, betrachtet man die Zahl der Schiedsgerichtsfälle: 1985 waren von 190 Klagsfällen fast alle aus dem Holzbereich, im Jahr 2000 lagen rund 30 Fälle vor, nur ein paar Klagen waren nicht aus der Holzbranche. Die Erklärung ist anders und einfacher, als man denkt: Die starken Exportaktivitäten der Holzwirtschaft schlagen sich in der Liste der Geklagten in einem höheren Anteil an Firmen mit Sitz im Ausland nieder.  

Tirol hat zusätzlich zu den ÖHHU eigene Nadelrundholzsortierungsbestimmungen entwickelt. Seit 1957 werden sie angewendet und wurden 1985 um Regelungen für Zirbe erweitert, da in Tirol auch das Zirben-Rundholz nach Güteklassen gehandelt wird. Die Tiroler Sortierungsbestimmungen gelten dort zusätzlich zu den ÖHHU.

Neue Holzhandelsusancen fertig

Die Überarbeitung der ÖHHU wurde Mitte Jänner 2006 abgeschlossen, die neuen "Österreichischen Holzhandelsusancen" wurden als Buch herausgegeben. An ihrer Aktualisierung haben die Partner der Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) maßgeblich mitgearbeitet.

Bestellmöglichkeit beim Fachverband der Holzindustrie: Preis: € 33,- inkl. Mwst. (zzgl. Porto und Versand). Online-Bestellung

Ein weiterer Meilenstein ist die Definition der Holzgüteklasse C* (C-Kreuz) durch Grenzwerte für alle Merkmale sowie einer allgemeinen Beschreibung zur Berücksichtigung von sehr grobastigen und unförmigen Stämmen. Für die Sägeindustrie und den Holzhandel sind die Neuerungen im Bereich der Schnittholzsortierung ebenso von Bedeutung.

Schulungen und Informationsveranstaltungen werden zum Beispiel von den Forstlichen Ausbildungsstätten Ort bei Gmunden (Kurskalender) und Ossiach (Kurskalender) angeboten, um die Neuerungen den Waldbesitzern, Holzeinkäufern und Holzverarbeitern zu vermitteln.

Werksvermessung löst Verhandlung an Forststraße ab

Parallel dazu wurde die Önorm 111021 überarbeitet, da die ÖHHU mehrfach darauf Bezug nimmt. Zu klären sind unter anderem noch die Definitionen für Abholzigkeit und Krümmung, diese werden von Michael Golser, Holzforschung Austria, erarbeitet. Bis Ende des Jahres 2006 sollen auch die Anpassungen für eine Werksvermessung in den Sägewerken umgesetzt sein. Dort werden Datenschnittstellen eingerichtet, künftig sollen einheitliche elektronische Standardprotokolle zur Verfügung stehen – für jeden Einzelstamm. Bald wird die Qualitätsbewertung und Vermessung zum Großteil nur mehr im Sägewerk durchgeführt werden. Die gemeinsame Qualitätsbewertung von Stämmen durch den Förster und Einkäufer an der Forststraße wird allmählich der Vergangenheit angehören.

Bestellung der Holzhandelsusancen bei:

Fachverband der Holzindustrie: Preis: 33 Euro inkl. Mwst. (zzgl. Porto und Versand). Online-Bestellung


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