Die letzten Jahre waren für den Eichenprozessionsspinner offensichtlich günstig. Vielerorts traten die von dem Spinner erzeugten Gespinste in größerem Umfang auf, gerade auch in vielbesuchten Parks oder privaten Gärten. Die Gespinste mussten dann mit großem Aufwand entfernt werden.

  • Was aber nun, wenn ein stark mit Gespinsten befallener Bestand im Winter zur Holzernte ansteht? Bekanntlich überdauern die Gespinste längere Zeit, teilweise gar bis zu mehreren Jahren.
  • Was müssen die Waldarbeiter bei der Aufarbeitung beachten? Kann das Holz zur Selbstwerbung freigegeben werden?

Diese Fragen stellte sich im konkreten Fall ein Förster, dem bei Auszeichnen eines Eichenbestandes die Vielzahl leerer Gespinste im Stammbereich der Eichen auffielen.

Hierzu einige Regeln, die dazu beitragen, das Risiko einer Kontamination mit den ESP-Spiegelhaaren zu vermeiden.

  1. Die größte Gefahr besteht vor allem zum Zeitpunkt, wenn die mit Gespinsten besetzten Eichen gefällt werden und auf den Boden aufschlagen. Dabei kann eine große Menge von Brennhaaren in die Luft geschleudert werden. Allerdings ist bei dem normalen Sicherheitsabstand, den man beim Fällen ohnehin einhalten muss, die Gefahr nur dann höher einzuschätzen, wenn die Waldarbeiter im Wind stehen. Bei Windstille oder windabgewandt ist die Gefahr gering.
  2. Eine weitere Gefahr besteht bei der Aufarbeitung der Eichen. Hierbei müssen die Waldarbeiter darauf achten, dass sie nicht mit den Gespinsten in Kontakt kommen oder gar in diese hineinsägen.
  3. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass beim Tragen von Brennholzrollen kein Kontakt mit Gespinsten entsteht.
  4. Es sollte darauf geachtet werden, dass befallenes Stamm- und Brennholz von Gespinsten entweder gesäubert wird, bevor es aus dem Wald abgefahren wird oder die Käufer auf die Gefahr der Kontamination hingewiesen werden. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass Leute mit ihrem Brennholz die Gespinste in ihre Holzvorratslager ins Haus eingeschleppt haben und gesundheitliche Probleme bekamen. Die Säuberung kann z. B. mit einem starken Wasserstrahl erfolgen. Regen allein wird nicht ausreichen.
  5. Da die Arbeitskleidung der Waldarbeiter oder auch Selbstwerber trotz aller Vorsicht möglicherweise mit Brennhaaren kontaminiert sein kann, wird dringend empfohlen, diese vor dem Ausziehen am besten abzuspritzen oder abzuwaschen.
  6. Grundsätzlich hängen die Vorsichtsmaßnahmen auch von der individuellen Empfindlichkeit der Personen gegenüber den EPS-Brennhaaren ab. Es gibt Personen, die hoch allergisch reagieren, die man, falls dies bekannt ist, bei den Fällungs- und Aufarbeitungsarbeiten in befallenen Eichenbeständen möglichst gar nicht einsetzen sollte. Andere Personen sind nahezu immun und empfinden allenfalls ein leichtes Gribbeln auf der Haut. Diese eigenen sich natürlich besser für diese Arbeiten.