| Autor(en): | Peter Lüscher, Stéphane Sciacca, Oliver Thees |
| Redaktion: | WSL, Schweiz |
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Abb. 1 - Der Spurtyp 3 weist mindestens
10 cm tiefe Fahrspuren mit deutlich sichtbaren seitlichen Aufwölbungen auf. Foto: M. Walser (WSL) |
Zum Schutz des Bodens gelten in der
Schweiz strenge Vorschriften. Die Bodenschutzanliegen werden im
Umweltschutzgesetz über die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
definiert. Dabei gilt der Boden als fruchtbar, wenn er eine
standortsspezifische, artenreiche, biologisch aktive Lebensgemeinschaft, eine
typische Bodenstruktur sowie eine ungestörte Abbaufähigkeit der
Vegetationsrückstände aufweist. Das Wachstum und die Qualität der Pflanzen
sollen nicht beeinträchtigt werden. Auf den Wald bezogen muss die
Selbsterhaltung der standortstypischen Lebensgemeinschaft Wald mit
Naturverjüngung nachhaltig gewährleistet werden. Nur
natürliche Faktoren dürfen das Wurzelwachstum der standortsgerechten Baumarten
beeinträchtigen.
Ökologische Erkenntnisse, ökonomische Zwänge, technischer Fortschritt in der Waldarbeit und gesellschaftliche Ansprüche an den Wald bzw. die Waldwirtschaft entwickeln sich weiter und erfordern grundsätzliche Überlegungen hinsichtlich künftiger Konzepte im physikalischen Bodenschutz. Mit den "ökologischen Grundanforderungen" an den naturnahen Waldbau (Waldprogramm Schweiz 2004) wurden für den Bodenschutz Zielgrössen und Indikatoren entwickelt, die den Schutz vor irreversiblen Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund entwickelte die Eidgenössische Forschungsanstalt WSL in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und unterstützt von der TU München ein Projekt für die Umsetzung des "Physikalischen Bodenschutzes im Wald". Folgende Elemente charakterisieren dieses Projekt:
Gesunde Böden sind für die Erhaltung einer gesamtheitlichen Nachhaltigkeit im Wald eine grundlegende Voraussetzung. Sie stellen ein System mit grosser Selbsterhaltungskraft dar und gewährleisten umfassend die Erfüllung aller Bodenfunktionen. Es ist daher wichtig, bei der Waldbewirtschaftung die gesetzlich verankerten Vorgaben des physikalischen Bodenschutzes, beispielsweise die Europäische Bodencharta, oder Schweizer Landesrecht wie das Umweltschutzgesetz oder die Verordnung über die Belastungen des Bodens einzuhalten (Europarat 1972; USG 1983; VBBo 1998).
Im Waldprogramm Schweiz (WAP-CH 2004) wurden Grundsätze
für eine künftige Waldpolitik festgelegt. Unter den fünf prioritären Zielen
wird die Erhaltung der Boden- und Trinkwasserqualität vorgeschrieben. Das Befahren natürlich gelagerter Waldböden mit
Forstmaschinen verursacht auf einem Grossteil der im Schweizer
Wald vorkommenden Böden im Bereich
der Fahrspuren tiefgreifende und lang anhaltende Bodenveränderungen, die
wichtige Bodenfunktionen beeinträchtigen.
Eingeschränkte Porenvolumina und Porenvernetzung verringern die Transportleistung des Bodens für Wasser und Luft. Bodenfruchtbarkeit setzt auf jeden Fall eine Versorgung der Wurzeln mit Wasser und Luft voraus. Befahrungsbedingte Bodenbeeinträchtigungen vermindern nicht nur im Keimbeet die Chancen für die Naturverjüngung drastisch, sondern beeinträchtigen das ungestörte Wurzelwachstum im gesamten Wurzelraum.
Für die Praxis sind Spurtypen zu definieren (Abb. 2), die im Einklang mit Richt- und Prüfwerten (VBBo 1998) stehen müssen und auf diese Weise das Ausmass der Beeinträchtigung zum Ausdruck bringen. Diese Werte betreffen die effektive Lagerungsdichte des Bodens, das Grobporenvolumen, die gesättigte Wasserleitfähigkeit sowie den Eindringwiderstand (BGS 2004).
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Abb. 2 - Visuelle Typisierung der
Fahrspuren im Überblick. |
In unterschiedlichen Regionen des Schweizerischen Mittellandes wurden auf Testflächen im befahrbaren Gelände alle noch erkennbaren Fahrlinien kartiert, um einen Einblick in die heutige Situation der Fahrliniendichte und Spurtypenanteile zu erhalten. Kartiert wird wie erwähnt auf der Grundlage einer eigens entwickelten Fahrspurtypisierung.
Die Grösse der Testfläche Heiteren im Kanton Bern (Abb. 3) beträgt 95,3 Hektaren Die Dichte der aktuellen und historischen Fahrlinien liegt bei 276 Laufmeter pro Hektar und der mittlere Gassenabstand bei 36 Meter. Der Flächenanteil aller Fahrspuren an der gesamten Testfläche ist vergleichsweise gering und beträgt 3.7 %; der Anteil des Spurtyps 3, welcher eine langfristige Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit darstellt, ist hierin enthalten und beträgt 1.2 %. Auch wenn die Feinerschliessungsplanung bisher nicht über die gesamte Fläche systematisch erfolgte, zeigt dieses Beispiel doch, dass die Feinerschliessungsplanung entscheidend mithilft, die Risiken langfristiger Bodenbeeinträchtigungen zu vermindern.
Wechselwirkungen zwischen standörtlichen, maschinenbedingten und verfahrenstechnischen Faktoren sind insgesamt schwierig zu erfassen und daher nur schwer abzuschätzen. Bodenbeeinträchtigungen zu prognostizieren sowie Grenzwerte für einen ökosystemverträglichen Maschineneinsatz herzuleiten und zu begründen, ist entsprechend schwierig und anspruchsvoll.
Bodenphysikalische Parameter in den einzelnen Spurtypen zeichnen die Auswirkungen der Belastung nach. Sie gewähren ein recht genaues Bild der befahrungsbedingten Veränderungen. Wenn auch auf Grund der grossen Schwankungsbereiche nicht in allen Fällen eine statistische Absicherung von Unterschieden möglich ist, ergeben sich doch für den Spurtyp 3 als "langfristige Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit" deutliche Tendenzen (vgl. hier).
Neue Perspektiven bietet die Mikrobiologie. Erste Untersuchungen zeigen, dass eine Bodenverdichtung mikrobielle Aktivitäten und mikrobielle Lebensgemeinschaften beeinträchtigt. Anaerobe Verhältnisse in den verdichteten Fahrspuren fördern Bakterienarten, die an Sauerstoff limitierende Bedingungen angepasst sind, und verändern die mikrobiellen Gemeinschaftsstrukturen. Damit kann die Chance genutzt werden, über Bodenlebewesen die Bodenfruchtbarkeit zu beurteilen.
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Abb. 4 - Rückegassen gehören zur
Produktionsfläche, d.h. die Bodenfruchtbarkeit muss zumindest langfristig
erhalten bleiben. Foto: M. Walser (WSL) |
Die Grundanforderungen an den "naturnahen Waldbau" orientieren sich in der Schweiz an folgenden Regeln:
Wenn diese Grundsätze beachtet und bei erhöhtem standortsspezifischem Risiko rechtzeitig Vorkehrungen im Sinne der Bodenschonung getroffen werden, ist es möglich, langfristige Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit zu vermeiden. Grundlage der Vorsorge ist neben der Kenntnis von Bodeneigenschaften und Empfindlichkeiten auch das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Bodenprozessen und Technikeinsatz.
Voraussetzung des bodenschonenden Maschineneinsatzes ist ein sorgfältig geplantes, auf den Standort abgestimmtes Feinerschliessungssystem sowie eine verlässliche Ermittlung des aktuellen Bodenzustandes zum Zeitpunkt der Befahrung. Darauf aufbauend kann das Arbeitsverfahren gewählt, eine geeignete Maschine (Gewicht, Anzahl Räder) bestimmt und mit entsprechender Ausrüstung (Bereifung, Boogie-Bänder usw.) konfiguriert werden.
Im Rahmen des dritten schweizerischen Landesforstinventars (LFI) werden zur Zeit auf dem LFI-Stichprobenraster Veränderungen von Waldböden auf Grund mechanischer Belastungen festgehalten. Damit entsteht ein gesamtschweizerischer Überblick. Von einer Piloterhebung aus dem Kanton Freiburg liegen erste Auswertungen für die Regionen Mittelland und Voralpen vor. Sie zeigen, dass Beeinträchtigungen je nach Region auf knapp fünf bis zehn Prozent der Stichproben vorkommen. In Einzelfällen wurden aber auch grössere Beeinträchtigungen festgestellt.
Verpflichtende Massnahmen, vor allem im Bereich der Ausbildung, auf der Vollzugsebene der einzelnen Kantone sind für die Jahre 2010 bis 2012 vorgesehen.