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Dokumentinformationen
Autor(en): Redaktion waldwissen.net - FVA
Originalartikel: Redaktion FVA (2005): Dossier Natura 2000. http://www.waldwissen.net, 29.11.2005.
Online-Version: verändert, Stand: 27.01.2009
Redaktion: FVA, D
Verfügbare Sprachen: Druckansicht  deutsch

Das Schutzgebietsprogramm Natura 2000

Natura 2000 Logo
 
Buchenwald
Ein Schwerpunkt der FFH-Lebensraumtypen sind die in Mitteleuropa großflächig vorkommenden Buchenwälder.

Mit dem europäischen Schutzgebietskonzept Natura 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Grundidee ist die Schaffung eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten, mit dessen Hilfe wildlebende Tiere und Pflanzen und ihre natürlichen Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt werden sollen.

Das Europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst Vogelschutzgebiete und FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) Gebiete, die auf Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der FFH-Richtlinie von 1992 ausgewiesen wurden.

EU-Vogelschutzrichtlinie

Mit der EU-Vogelschutzrichtlinie sollen langfristig der Schutz und die Erhaltung aller wildlebenden Vögel und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa gesichert werden. Für gefährdete und seltene Vogelarten sind geeignete Gebiete zu erhalten und zu entwickeln. Entsprechendes gilt für alle Zugvogelarten sowie rastende Wasser-, Wat- und Greifvögel.

FFH-Richtlinie

Die Ziele der FFH-Richtlinie sind die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Die Lebensräume und Arten werden in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführt. Darin sind für die gesamte EU 231 Lebensraumtypen sowie mehr als 1000 Tier- und Pflanzenarten enthalten, die aufgrund ihrer europaweiten Gefährdung und Verbreitung von gemeinschaftlichem Interesse sind.

Schutzgüter innerhalb der Natura 2000-Gebiete

Schutzgüter innerhalb der Natura 2000-Gebiete sind also zahlreiche Tierarten wie Spechte, Fledermäuse und Holzkäfer, Pflanzen wie der Frauenschuh, deren jeweilige Lebensstätten sowie Lebensraumtypen wie Buchen- und Eichenwälder, Fließgewässer und Mähwiesen. Gemäß FFH-Richtlinie sind die betreffenden Arten und Lebensraumtypen insgesamt in einem günstigen Zustand zu erhalten (Verschlechterungsverbot). Der gesetzliche Auftrag zum Schutz und Erhalt der Arten und Lebensraumtypen wird in den Mitgliedstaaten mit verschiedenen Instrumenten erfüllt: Schutzgebietsverordnungen, Managementpläne, Förderung und Vertragsnaturschutz werden unterschiedlich kombiniert und gewichtet.

Aktueller Meldestand

Europäische Union ca. 25.000 FFH- und Vogelschutzgebiete ca. 16.3 % der Landfläche aller Mitgliedstaaten
(Quelle: BfN, Stand: 2008)
Deutschland 4.622 FFH- und Vogelschutzgebiete ca. 9,3 % der Landfläche
(Quelle: BfN, Stand: 2008)
Österreich 218 FFH- und Vogelschutzgebiete ca. 14,7 % der Landfläche
(Quelle: Umweltbundesamt, Stand: 2008)

Weitere Informationen

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